letzte Aktualisierung Freitag, 12 Januar, 2024

Infos zur Begleithundeprüfung

Auf dieser Seite findet Ihr alle Informationen, die Ihr benötigt, um eine Begleithundeprüfung abzulegen. Die bestandene Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für viele Sportarten, insbesondere Agility, Obedience, THS und Ghd/IPO. Für die anderen Sportarten z.B. Rally-Obedience benötigt man im Moment noch keine BH.

Grundlage für die BH ist die Prüfungsordnung des VDH  (IGP), Stand 2019.  Diese kann man über den VDH käuflich erwerben. Die meisten Vereine können Euch diese beschaffen. www.vdh.de

Voraussetzungen:

  1. Mindestalter des Hundes 15 Monate (vollendet am Tag der Prüfung).
  2. Mitführung einer Führleine
  3. Der Hund muß ein handelsübliches Halsband oder ein Brustgeschirr tragen.
  4. Der Hund darf nicht verletzt oder krank sein.
  5. Der Hundeführer und der Eigentümer müssen Mitglied in einem dem VDH angeschlossenen Verband sein, also z.B. sind die Mitglieder des HSV Vilsbiburg Mitglied im BLV. Um Mitglied beim HSV Vilsbiburg zu werden, bitte den Reiter „Mitglied werden“ anklicken.
  6. Der Hund benötigt eine sogenannte Leistungsurkunde (siehe detaillierte Hinweise zu Bestellen einer LU im Mitgliederbereich (nur mit Anmeldung zugänglich) oder beim BLV). Für Mitglieder des HSV Vilsbiburg ist zu beachten, dass die Gebühren auf das Vereinskonto des HSV Vilsbiburg zu überweisen sind und die Bestellung ausschließlich über den 1. Vorstand erfolgen kann. Die Bestellung einer LU kann einige Zeit dauern, so dass einen LU spätestens 2 Monate vor der Prüfung beantragt werden sollte.
  7. Der Hund muß gegen Tollwut geimpft sein und benötigt dazu einen offiziellen Impfausweis.
  8. Der Hundeführer muß eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund haben.

Die Termine für BH-Prüfungen findet man beim BLV, sofern dort Termine eingetragen sind, oder direkt bei nahegelegenen Vereinen.

Zu einer Prüfung meldet man sich an, mit dem entsprechenden Formular, das man ebenfalls auf der Seite des BLV findet und herunterladen kann. Maßgeblich ist immer das Formular des veranstaltenden Verbandes. Bei einer Prüfung beim DVG findet man das Formular beim DVG.

Die Details der Prüfung stellt der Veranstalter zur Verfügung, sowie die Zahlungsmodalitäten für die Prüfungsgebühr.

Welche Unterlagen benötigt man am Turniertag:

In der Regel hat der Prüfungsleiter am Turniertag bereits die Anmeldung, ansonsten ist diese mit zubringen.

  1. Leistungsurkunde (sicherheitshalber auch die Ahnentafel)
  2. Mitgliedsausweis, sofern der Verband einen solchen ausgegeben hat.
  3. Impfausweis
  4. Die Prüfungsgebühr
  5. Sicherheitshalber auch den Nachweis über die Haftpflichtversicherung
  6. SKN-Nachweis, wenn der SKN schon abgelegt wurde.

und den oder die Hunde (maximal 2 je Teilnehmer je Prüfung) mit vorgeschriebenem Halsband/Brustgeschirr und Leine (nicht zu kurz und nicht zu lang).

Die Prüfung zerfällt in 5 Teile:

 

  1. Sachkundenachweis. Die Fragen zum Sachkundenachweis stehen am Ende der Prüfungsordnung.
  2. Unbefangenheitsprobe mit Prüfung der Chipnummer. Sollte vorher geübt werden.
  3. Das BH Schema. Details in der PO. (Laufschema BH ( Quelle Hundeport Nubi)
  4. Der Verkehrsteil. Details in der PO.
  5. Siegerehrung.

Die Prüfung ist erst dann beendet, wenn die Siegerehrung beendet ist. Ein vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung, auch wenn ein Teilnehmer einen Teil der Prüfung nicht mehr machen kann aus welchen Gründen auch immer, ist nicht zulässig.

 

Eventuelle Ausnahmen (z.b. Erkrankung während der Prüfung usw. ) müssen mit dem Richter und dem Prüfungsleiter abgesprochen werden.

Die Teile 2 bis 5 muß jeder Hund und HF mitmachen. Den Teil 1 SKN muß man nur einmal in seinem Leben machen. Die Prüfung gilt als „bestanden“, wenn in den Teilen 1,3 und 4 mindestens 70% erreicht wurden und bei der Unbefangenheitsprobe keine Probleme auftreten.

Sollte man sich zu einer Prüfung angemeldet haben und nicht teilnehmen können, muß man dies unverzüglich dem Prüfungsleiter mitteilen. Nachdem es Mindestteilnehmerzahlen gibt, könnten sonst auch andere Teilnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden, weil z.B. dann die Prüfung nicht stattfinden kann.

Das Mitführen von Motivationsmitteln (Futter, Spieli), Verstoß gegen die PO oder die guten Sitten (z.B. HF ist alkoholisiert) führt zur Disqualifikation.

Wir wünschen viel Spaß und gutes Gelingen bei der BH

Der Vorstand des HSV Vilsbiburg